1. Veranstalter des Steuerberateraward ist die IFA Institut für Anlageberatung Aktiengesellschaft, Grillparzerstrasse 18-20, 4020 Linz („IFA“).
2. Mit der Teilnahme am Steuerberateraward akzeptiert der Teilnehmer die hier vorliegenden Teilnahmebedingungen. Die IFA AG behält sich das Recht vor, bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, Teilnehmer vom Steuerberateraward auszuschließen.
3. Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen wollen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Gegebenenfalls wird der Gewinn nachträglich aberkannt und zurückgefordert. Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht.
4. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige natürliche Personen, mit einem ständigen Wohnsitz in Österreich und Deutschland. Mitarbeiter der IFA AG und von „Die Presse“ sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme an der Nominierung zum Steuerberater des Jahres ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Mitarbeiter in verbundenen Unternehmen der IFA AG und von „Die Presse“ sowie an der Durchführung des Steuerberaterawards beteiligte Dritte.
5. Die Teilnahme am Steuerberateraward ist kostenlos und es besteht kein Kaufzwang.
6. Die Teilnahme am Steuerberateraward setzt das korrekte Ausfüllen des Online-Nominierungsformulars voraus. Das Nominierungsformular ist nur dann gültig, wenn es vollständig ausgefüllt ist und insbesondere Name, Vorname und E-Mail-Adresse des Teilnehmers angegeben sind. Jede Person kann pro Kategorie seine Nominierungen (max. 3 Nominierungen pro Kategorie) nur einmal abgeben. Es kann nicht 3 Mal die gleiche Person in einer Kategorie nominiert werden. Bei einem Mehrfach-Voting wird nur 1 Stimme gezählt.
7. Die Nominierungsfrist zum Steuerberater des Jahres 2021 beginnt am 11. Jänner 2021 um 00:00 Uhr und endet am 31.März 2021 um 23:59 Uhr.
8. Die Gewinner des Steuerberaterawards werden wie folgt ermittelt:
Unter allen Nominierungen werden jene 5 Steuerberater mit den häufigsten Nennungen pro Kategorie ermittelt.
Aus den Pools der einzelnen Kategorien wird der Gewinner „Steuerberater des Jahres 2021“ je Kategorie von einer Fachjury gewählt. Die Preise werden im Rahmen einer feierlichen Gala im Juni 2021 vergeben.
9. Die IFA AG und „Die Presse“ behalten sich das Recht vor, den Steuerberateraward zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
10. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
11. Jegliche Schadenersatzverpflichtung an die IFA AG und „Die Presse“ und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus, oder im Zusammenhang mit der Nominierung zum „Steuerberater des Jahres 2021“, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und ansonsten auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Insbesondere übernimmt IFA AG und „Die Presse“ keine Haftung für Schäden, Verlust oder Verletzung, die einem Teilnehmer durch den Steuerberateraward entstehen.
12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.
Datenschutz
Für die Teilnahme am Steuerberateraward ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Steuerberateraward erhoben und verarbeitet werden. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er auf die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse Nachrichten im Zusammenhang mit dem Steuerberateraward von der IFA AG und „Die Presse“ erhalten darf. Im Falle eines Widerrufs wird der Teilnehmer vom Steuerberateraward ausgeschlossen. Die vom Teilnehmer im Zuge des Steuerberaterawards eingegebenen und übermittelten personenbezogenen Daten werden von der IFA AG und „Die Presse“ ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Steuerberaterawards erhoben, gespeichert und verwendet. Die Daten werden nach vollständiger Durchführung des Steuerberaterawards umgehend und unwiederbringlich gelöscht.